Hygienekonzept


zur Minimierung der Ansteckungsgefahr durch das neuartige Corona-Virus (Sars-CoV-2)

  1. Betreten und Verlassen der Praxisräume

  • Betrifft: TherapeutInnen / KlientInnen / PatientInnen
    • Außerhalb des Therapieraums wird eine Mund-Nase-Bedeckung getra­gen. Für den Fall, dass jemand seine / ihre Mund-Nase-Bedeckung vergessen hat, werden Einmalmasken vorgehalten.
    • Nach Betreten der Praxis wird als erstes das Bad aufgesucht und wer­den die Hände gewaschen.
    • Die Abstandsregeln werden eingehalten.
  • Betrifft: Begleitpersonen von KlientInnen / PatientInnen
    • KlientInnen / PatientInnen werden von Begleitern an der Tür verabschiedet und wieder in Empfang genommen. Begleiter betreten die Praxisräume nicht.
    • Der Warteraum steht nicht zur Verfügung
  • Betrifft: KlientInnen / PatientInnen
    • KlientInnen / PatientInnen betreten die Praxisräume mit Mund-Nase-Bede­ckung, suchen als erstes das Bad auf, um ihre Hände zu waschen und gehen dann direkt in den Therapieraum.
    • Nach Ende der Therapiesitzung verlassen die KlientInnen / PatientInnen den Therapieraum auf direktem Wege zum Ausgang. Dabei tragen sie eine Mund-Nase-Bedeckung
  1. Durchführung der Therapie

  • Die Therapien in den verschiedenen Therapieräumen werden nach Möglichkeit zeitversetzt organisiert, um die Zahl der Begegnungen im Flur und an der Eingangstür zu minimieren.
  • Die Therapie findet grundsätzlich nur entweder im Therapieraum selbst oder außerhalb der Praxisräume statt.
  • Die Mund-Nase-Bedeckung kann im Therapieraum abgenommen werden.
  • Es gilt die Abstandsregel von mindestens 1,5m zwischen TherapeutIn und KlientIn / PatientIn.
  • Soweit es Wetterbedingungen und Datenschutz zulassen, bleiben die Fenster geöffnet. Alternativ wird alle 20 Minuten bei weit geöffnetem Fenster stoßgelüftet.
  • Auf dem Arbeitstisch wird zwischen TherapeutIn und KlientIn / PatientIn eine transparente Spuckschutzwand genutzt. Die anwesenden Personen bleiben während der Therapiezeit auf ihrer jeweilige Seite des Tisches / Spuckschutzes.
  • Zuvor desinfizierte Arbeitsmittel liegen, soweit planbar, für den KlientInnen / PatientInnen auf dessen Tischseite bereit, so dass die Zahl der Übergaben von Arbeitsmitteln in den Therapiestunden minimiert werden.
  • Bei zwischenzeitlichem Verlassen des Therapieraums (z.B. um die Toilette aufzusuchen) muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Der Weg zwischen Therapieraum und Bad wird ohne Umwege und unnötigen Aufent­halt zurückgelegt.
  1. Maßnahmen vor und zwischen den Therapiestunden / KlientInnenterminen (Betrifft: TherapeutInnen)

  • Desinfektion der Arbeitsflächen, des Arbeitsmaterials und der Türklinken des Therapieraums sowie der Toilettenbrille im Bad;
  • Stoßlüften;
  • Hände waschen.
  1. Materielle Ausstattung

  • Therapieräume
    • Flächendesinfektionsmittel
    • Spuckschutzwand
    • Einmal-Papiertaschentücher
  • Bad
    • Flächendesinfektionsmittel
    • Hände-Desinfektionsmittel
    • Seife
    • Einmal-Papierhandtücher

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