Die Finanzierung einer Lerntherapie ist grundsätzlich über das Jugendamt oder privat möglich.
Finanzierung durch das Jugendamt
Vereinbaren Sie ein unverbindliches und kostenfreies Erstberatungsgespräch in unserer Lernpraxis. Wir besprechen mit Ihnen die Situation und werden Sie bei den im Folgenden beschriebenen Schritten unterstützen.
- Ein Termin bei einem Fachdienst, welcher die Notwendigkeit der Einleitung einer Lerntherapie befürwortet.
- Fachdienste sind:
- SIBUZ (früher Schulpsychologischer Dienst)
- KJPD (Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst).
- Hier wird ein Gutachten erstellt, welches bescheinigt, dass
- bei Ihrem Kind eine Teilleistungsschwäche (Rechenschwäche/ Dyskalkulie oder Lese-Rechtschreibschwäche) vorliegt und
- Ihr Kind in seiner sozialen Teilhabe gefährdet sowie von einer seelischen Behinderung bedroht ist, wenn diese Teilleistungsschwäche nicht behandelt werden sollte.
- Sollte ein Psychologe, Arzt oder Psychiater einer (Sozial-)Psychiatrischen Praxis oder eines pädiatrischen Zentrums bei Ihrem Kind schon eine Diagnostik mit der Empfehlung einer Lerntherapie durchgeführt haben, können Sie sich mit diesem Gutachten auch an die EFB (Erziehungs- und Familienberatungsstelle) an Ihrem Wohnort wenden, um von dort aus die Einleitung einer Lerntherapie zu erreichen.
- Fachdienste sind:
- eine Schulbescheinigung
- Die Schule Ihres Kindes bescheinigt, dass bei Ihrem Kind Lernprobleme vorliegen, die nicht allein durch schulische Hilfe zu lösen sind und dass zusätzlicher schulischer Förderunterricht bisher nicht erfolgreich war.
- Ihr formloser Antrag auf Integrative Lerntherapie beim zuständigen Jugendamt.
Maßgeblich für das Verfahren in Berlin sind die „Gemeinsame Ausführungsvorschriften zum Verfahrensablauf bei Anfragen zu Integrativer Lerntherapie“ (AV ILT) des Berliner Senats.
Private Finanzierung
Vereinbaren Sie ein unverbindliches und kostenfreies Erstberatungsgespräch in unserer Lernpraxis. Wir besprechen mit Ihnen die Situation und vereinbaren ggf. Termine für eine lerntherapeutische Diagnostik.
Wir erstellen ein diagnostisches Gutachten und sowie einen individuellen Behandlungsplan für Ihr Kind. Die Kosten für die Diagnostik werden gesondert und nicht als Bestandteil der Therapie berechnet. Das Beratungsgespräch im Anschluss an die Diagnostik ist kostenfrei.
Sollten Sie sich zu einer Förderung in der Lernpraxis entschließen, haben Sie die Möglichkeit, sich erst nach der ersten Therapiestunde für den Abschluss eines Therapievertrages zu entscheiden. Bei Nicht-Zustandekommen des Vertrages wird diese erste Stunde als Probestunde gewertet und ist dann kostenfrei.
Bezüglich der Therapiekosten und weiterer vertraglicher Fragen wenden Sie sich bitte an die Lernpraxis.